Beitritt

Zur Bewerbung um eine ordentliche Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Antrag an den Gesamtvorstand zu richten. Die aus einer Mitgliedschaft resultierenden Rechte und Pflichte regeln §§ 5 ff der Satzung der Schmalenbach-Gesellschaft.

Informationen zur Schmalenbach-Gesellschaft und die Unterlagen zur Mitgliedschaft können Sie hier bei der Geschäftsstelle der Schmalenbach-Gesellschaft anfordern oder unmittelbar als pdf-Dokumente herunterladen:


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Resturlaub 200

Urlaub 2010

1 Tag

24 Tage

25 Tage

 
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Kurzportrait der SG

Satzung

Ansprechpartner

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Birgit Abeler
abeler@schmalenbach.org
+49 (0) 2234 / 480098