BeitrittZur Bewerbung um eine ordentliche Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Antrag an den Gesamtvorstand zu richten. Die aus einer Mitgliedschaft resultierenden Rechte und Pflichte regeln §§ 5 ff der Satzung der Schmalenbach-Gesellschaft.Informationen zur Schmalenbach-Gesellschaft und die Unterlagen zur Mitgliedschaft können Sie hier bei der Geschäftsstelle der Schmalenbach-Gesellschaft anfordern oder unmittelbar als pdf-Dokumente herunterladen:
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